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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beratung & Behandlung durch Ernährungsberaterin BSc SVDE, Ernährungsberatung Susana Fernandez und Patienten mit ärztlicher Verordnung / Klienten mit Selbstzuweisung.

Schriftliche oder mündliche Terminvereinbarungen zur Beratung eines Klienten stellen einen Beratungsauftrag im Sinne dieser AGBs dar.

1. Geltung der Bedingungen
Diese AGB regeln alle Geschäftsbedingungen zwischen den Ernährungsberaterinnen – im Folgenden als „Beraterin“ bezeichnet – und der beauftragenden Person (sei es Einzelperson; Patient [ärztliche Verordnung liegt vor], Klient [Selbstzuweisung]) oder dem beauftragenden Unternehmen – im Folgenden als „Klient“ bezeichnet.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und bedürfen nicht einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung.

2. Behandlungsvertrag
Die Dienstleistung besteht in der Ausübung der Tätigkeit als Ernährungsberaterin mit den dazugehörigen Kenntnissen und Fähigkeiten bei Anamnese, Diagnose und Ernährungstherapie und Monitoring. Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden.
Die beauftragte Person wird bezüglich der geeigneten therapeutischen Möglichkeiten bei dem vorliegenden Beschwerdebild beraten, hat jedoch das Recht, aus den von der Beraterin angebotenen Therapiemöglichkeiten zu wählen.
Eine Behandlung umfasst pro ärztliche Verordnung 6 Konsultationen und kann nach Absprache fortgesetzt werden.
Die Dienstleistung durch die Beraterin wird mit einem Beratungshonorar abgegolten und ist kein Erfolgshonorar*.

Das Beratungshonorar muss bei vorliegender ärztlicher Verordnung direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt (Tiers Garant), gem. Artikel 9b KLV. Es gilt die Tarifstruktur zwischen dem Schweizerischen Verband diplomierter Ernährungsberater:innen (SVDE) und santésuisse. Patienten erhalten auf ausdrücklichen mündlichen, oder schriftlichen Wunsch eine Rechnungskopie.
Der Therapieerfolg ist massgeblich von der Kooperation des Patienten / Klienten abhängig. Eine Erfolgsgarantie bezüglich der Erreichung eines jeweiligen Behandlungsziels kann daher nicht von der Beraterin gegeben werden.

Die Beraterin untersteht der Schweigepflicht und hält sich an den Ethikkodex des SVDE.

*Die Kosten für die Beratung fallen auch bei der Nichterfüllung des Behandlungsziels an.

3. Terminvereinbarungen
Sämtliche Terminvereinbarungen, die telefonisch, per Textnachricht, Mail sowie mündlich zwischen Patient / Klient und Beraterin getroffen wurden, gelten als vertraglich vereinbart, sofern sie nicht rechtzeitig abgesagt wurden.
Bei späterer Terminabsage hat der Klient eine Aufwandsentschädigungspauschale von Fr. 50.- zu entrichten. Dieser Betrag wird von der Krankenkasse nicht rückvergütet und fällt voll zu Lasten des Patienten / Klienten.
Ereignisse höherer Gewalt, plötzliche schwere Krankheit (mit ärztlicher Bescheinigung) oder Unfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

3.1 Terminverschiebungen müssen rechtzeitig, das heisst mind. 24 Stunden vorher an die Beraterin schriftlich oder mündlich kommuniziert werden. Die Terminverschiebung gilt erst nach Bestätigung der Beratungsperson als angenommen. Ereignisse höherer Gewalt, plötzliche schwere Krankheit (mit ärztlicher Bescheinigung) oder Unfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

3.2 Das Vereinbaren eines Ersatztermins durch den Patienten / Klienten ist gebührenfrei möglich.

3.3 Beraterinnen behalten sich vor, die Durchführung einer Konsultation aus organisatorischen Gründen zu verändern bzw. abzusagen und einen Ersatztermin zu stellen. Damit verbundene Kosten seitens des Patienten / Klienten, insbesondere der Ersatz von Reisekosten sowie von Arbeitsausfall, von Kinderbetreuung entfallen vollumfänglich zu Lasten des Patienten / Klienten.

4. Kosten

4.1 Für Patienten mit ärztlicher Verordnung gelten folgende Tarife:

  • 1. Konsultation: 99 Taxpunkte

  • 2. – 6. Konsultation: 77 Taxpunkte

  • 7. – 12. Konsultation: 64 Taxpunkte

Taxpunktwert 2017: 1.00 CHF 
Die Tarifstruktur wird Patienten auf Wunsch während der Erstkonsultation mündlich von der Beraterin erläutert.

4.2 Für Klienten mit Selbstzuweisung hat jede Beratungsperson eine andere Tarifregelung. Die Kosten werden spätestens während der Erstkonsultation mündlich von der Beraterin erläutert. Zudem wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag von Klienten und Beraterin unterzeichnet.

5. Unterlagen
Schriftliche Unterlagen und Hilfsmittel in Form von Zeichnungen, Grafiken etc. sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autorin / Beraterin unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.

6. Kontaktaufnahme zwischen zwei Konsultationen
Die unter § 4 aufgeführten Kosten decken die Beratungsgespräche, nicht aber die Kontaktaufnahme zwischen zwei Konsultationen ab.

6.1 Patienten / Klienten haben zwischen zwei Konsultationen die Möglichkeit die Beraterin schriftlich zu kontaktieren. In der elektronischen Korrespondenz kann die im Schriftverkehr übliche Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme über eine sichere Mailadresse (diets-hin.ch). Wählt der Patient / Klient die Kontaktaufnahme über einen nicht sicheren Messangerdienst, kann die Beraterin für allfällige Verletzungen des Datenschutzes nicht belangt werden.

6.2 Kontaktaufnahmen zwischen zwei Terminen , die einen grösseren Aufwand mit sich bringen (über 10 min) sind kostenpflichtig und werden Patienten / Klienten direkt in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht vom Krankenversicherer erstattet. Schriftliche Anfragen werden ausschliesslich von bestehenden Patienten / Klienten beantwortet, soweit diese vorgängig ihr Einverständnis dazu abgegeben haben, wobei dieses Einverständnis voraussetzt wird, sobald eine entsprechende schriftliche Anfrage eintrifft. Antworten erfolgen an Tagen, an denen die Praxis geöffnet ist, in der Regel innerhalb der Tagesfrist.

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